Punkte und Bußgelder – Diese Strafen drohen bei nicht ordnungsgemäßer Bereifung

Nach der Faustregel „von Ostern bis Oktober“ ist genau jetzt wieder die Zeit, in der ein Reifenwechsel ansteht.

Viele nehmen die Winterbereifung jedoch auf die leichte Schulter und reagieren erst, wenn sich der Schnee bereits auf der Straße türmt. Dann ist es problematisch, einen Termin zum Reifenwechsel zu bekommen.

Dabei kann die richtige Bereifung Leben retten. Und außerdem ist eine Winterbereifung gesetzlich vorgeschrieben. Was passiert, wenn die Reifen nicht gewechselt werden? Welche Strafen sind zu erwarten? Punkte oder Bußgeld?

Diese und andere Fragen klärt der folgende Beitrag.

Was ist eine ordnungsgemäße Bereifung?

Bevor wir auf die Strafen eingehen, die beispielsweise bei Bussgeldkatalog.org/reifen/ nachzulesen sind , sollten wir klären, wofür die Fahrzeugführer und -Halter überhaupt bestraft werden.

Wie genau die Reifen für jedes im Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug auszusehen haben, damit sie „ordnungsgemäß“ sind, ist in § 36 StVZO genau beschrieben. Darin geht es um Folgendes:

  • Maße und Bauart der Reifen – diese müssen der Belastung und somit der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angemessen sein.
  • Die Reifen dürfen nicht die Fahrbahn beschädigen (durch Ketten, Nägel oder Ähnliches).
  • Es muss sich um Luftreifen handeln, die über die gesamte Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sind.
  • Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen (Ausnahme: bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt auch 1 mm.).

Winterreifenpflicht

Die Verpflichtung, im Winter Reifen zu verwenden, die an die Wetterverhältnisse angepasst sind, findet sich ebenfalls in diesem Paragrafen.

Als geeignet gelten Luftreifen, die folgende passenden Eigenschaften aufweisen können:

  • Laufflächenprofil
  • Laufflächenmischung
  • Bauart
  • Fahreigenschaften bei Schnee (Anfahren, Stabilisierung des Fahrzeugs, Abbremsen)

Ganz wichtig: Diese Reifen müssen mit dem sogenannten Alpine-Symbol (einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Dies ist nach den Regelungen der Wirtschafskommission der Vereinten Nationen für Europa einheitlich festgelegt.

Und wann ist es Winter? Die Winterreifen kommen zum Einsatz, wenn Eis-, Reif- oder Schneeglätte gegeben ist oder bei Schneematsch oder Glatteis.

Welche Reifen passen zu welchem Auto?

Damit jedes Auto richtig bereift werden kann, stehen die passenden Angaben in der Zulassungsbescheinigung (Punkt 15) oder im Fahrzeugschein (Ziffern 20-23). Spezielle Angaben sind auch unter Ziffer 33 erwähnt. Außerdem können Sie jederzeit beim Auto- oder Reifenhändler nachfragen oder in den Serienreifenkatalogen der Hersteller nachschlagen.

Wann ist das Profil nicht mehr wintertauglich?

Meist hilft schon die Sichtprüfung, um festzustellen, dass die Reifen abgefahren und daher nicht mehr wintertauglich sind. Wenn Sie nicht ganz sicher sind, können Sie entweder mit einem Testgerät für die Profiltiefe nachmessen oder eine Ein-Euro-Münze dazu verwenden. Da der Messingrand dieser Münze rund 3 mm hoch ist, sollte er vollständig im Reifenprofil verschwinden – dann ist das Profil noch hoch genug!

Achtung: auch wenn das Gesetz nur 1,6 mm verlangt, ist laut Empfehlung des ADAC bei Sommerreifen ein Profil von mindestens 3 mm und bei Winterreifen von 4 mm notwendig. Nur so ist die erforderliche Fahrsicherheit gewährleistet.

Welche Gefahr besteht bei abgefahrenen Reifen?

Beim Fahren lösen sich laufend kleine Gummipartikel, die dann „auf der Straße bleiben“. Dieser Abrieb oder Gummiverlust ist immer beim Anfahren und Bremsen besonders hoch. Wer häufig stark bremsen muss oder gerne mit quietschenden Reifen anfährt, verkürzt die Lebensdauer seiner Reifen beträchtlich. Bei erhöhtem Abrieb verliert der Reifen an Haftung.

Mit einem geringen Profil ist der Bremsweg viel länger und das Fahrzeug kann wegen der schlechten Straßenhaftung in Kurven ausbrechen. Hierdurch sind Menschenleben (nicht nur Ihr eigenes) in Gefahr. Daher geht der Gesetzgeber mit seiner „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr“ dagegen vor.

Winterreifen im Sommer, Allwetterreifen oder Mischbereifung?

Es gibt extra Sommer- und Winterreifen, da diese jeweils für die herrschenden Temperaturen ausgelegt und angepasst sind. Winterreifen sollten auf keinen Fall im Sommer gefahren werden, da die Gummimischung nicht für die hohen Temperaturen geeignet ist. Je höher die Temperatur desto länger der Bremsweg und umso gefährlicher sind sie! Außerdem sind der Verschleiß und der Spritverbrauch höher.

Viele greifen zu Allwetterreifen, auch Ganzjahresreifen genannt. Diese sind aber nur für kleine Autos oder für Kompaktwagen geeignet und auch nur, wenn Sie damit nur wenig fahren und nur bei niedrigen Geschwindigkeiten unterwegs sind.

Daher sind sie hauptsächlich für das Flachland geeignet, wo wenig Schnee fällt. Eine Mischbereifung (je 2 Sommer- und 2 Winterreifen) ist theoretisch im Sommer erlaubt, aber hat eine negative Auswirkung auf das Fahrverhalten und den Bremsweg.

Wie lange hält ein Reifen?

Gerade weil jeder Fahrer einen anderen Fahrstil und somit unterschiedlichen Verschleiß hat, lässt sich auch nicht pauschal sagen, wie lange ein Reifen hält. Durchschnittlich geht man davon aus, dass ein Reifen rund 30.000 km schafft, bevor das Mindestprofil unterschritten ist. Er sollte sicherheitshalber nicht länger als 6 Jahre im Einsatz sein.

Wie Sie alte Reifen entsorgen und was Sie dabei beachten müssen, erklären wir in dem verlinkten Artikel.

Altreifenentsorgung - Reifen umweltgerecht entsorgen
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Welche Strafen drohen bei einem Verstoß?

Der aktuelle Bußgeldkatalog führt verschiedene Vergehen auf, die er entweder mit den bekannten Punkten in Flensburg belohnt oder mit einem Bußgeld ahndet. Größere Vergehen werden in Kombination bestraft, das bedeutet: Neben der Bußgeldzahlung bekommt der Fahrzeughalter auch noch Punkte.

Am preiswertesten kommen Mofafahrer davon, die kein ausreichendes Profil besitzen (rund 25-35 €). Autofahrer sind mit 75 Euro und 1 Punkt beim Kraftfahrbundesamt dabei, wenn die Reifen kein ausreichendes Profil besitzen. Etwas teurer wird es, wenn aufgrund des zu geringen Profils ein Unfall passiert. Das kostet 90 Euro plus 1 Punkt.

Im Winter sieht der Bußgeldkatalog höhere Strafen vor. Dabei wird nach der Folge unterschieden, die das Fahren mit Sommer- statt Winterreifen mit sich bringt.

Nachstehende Bußgelder sind möglich:

  • Fahren mit ungeeigneten Reifen – 60 Euro Bußgeld plus einen Punkt.
  • … zusätzlich: mit Behinderung: 80 Euro Bußgeld plus einen Punkt.
  • … zusätzlich: mit Gefährdung: 100 Euro Bußgeld plus einen Punkt.
  • … zusätzlich: mit Unfallfolge: 120 Euro Bußgeld plus einen Punkt.  

Die Strafen richten sich nicht nur danach, ob es sich um ein Mofa, Motorrad oder Auto handelt, sondern im Bußgeldkatalog sind auch Fahrräder und LKWs aufgeführt.

Außerdem gibt es Ausnahmen für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, Stapler oder motorisierte Krankenfahrstühle und Spezialfahrzeuge. Diese müssen allerdings trotzdem nach der Straßenverkehrsordnung eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Winter walten lassen.

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