Verbotene Kennzeichen – Obacht bei der Wahl des Wunschkennzeichens

Viele Zulassungsstellen bieten Fahrzeughaltern die Möglichkeit, sich gegen eine kleine Gebühr ein Wunschkennzeichen auszusuchen.

Normalerweise eine tolle Möglichkeit dem eigenen Auto noch mehr Individualität zu verleihen.

Bestimmte Nummern- und Zahlenkombinationen sind jedoch per Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Deutschland verboten.

Gesetzliche Lage

In der FZV §8 Abs.1 ist das Verbot bestimmter Fahrzeugkennzeichen recht auslegungsfreundlich formuliert. So heißt es dort lediglich, dass ein Kennzeichen nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen darf.

Gemeint sind damit in erster Linie Kombinationen, die als Chiffre-Code für verfassungsfeindliche Symbole oder Organisationen verstanden werden könnten.

Dabei können die sechzehn Bundesländer eigenständig entscheiden, welche Kennzeichen genau sie nicht akzeptieren. So ist z. B. die Zahl 88 (Steht für HH = Heil Hitler) nicht überall verboten.

Welche Kennzeichen sind nicht erlaubt?

In praktisch allen Bundesländern dürfen die Buchstabenkombinationen KZ, HJ, NS, SA und SS nicht verwendet werden. Das Kürzel AH ist z. B. in Bayern oder Brandenburg nicht in Verbindung mit entsprechenden Zahlen gestattet.

Überhaupt ist die Zahl 8 in mehrfacher Anzahl oft mit Problemen verbunden. Nürnberg verbietet wegen dem Ortskürzel N die weiteren Buchstaben PD und SU. Im Landkreis Saale in Sachsen-Anhalt ist die Kombination SK-IN nicht möglich.

In Schleswig-Holstein hat man im Kreis Steinburg Itzehoe das „rückwärts“ geschriebene NAZI (IZ-AN) und im Kreis Dithmarschen HEI-L aus dem Verkehr gezogen. Die Hansestadt Hamburg hat übrigens von Haus aus das Stadtkennzeichen „HH“ und ist damit – zumindest für die ersten Stellen – aus dem Schneider.

Übersicht der verbotenen Kennzeichen in den einzelnen Bundesländern:

BundeslandVerbotenen Kennzeichen / Kürzel
Baden-WürttembergKZ, HJ, NS, SA, SS
BayernHJ, KZ, SA, SS, NS
AH und HH in Kombination mit 18, 88 oder 28
BerlinKZ, HJ, NS, SA, SS
BrandenburgKZ, HJ, NS, SA, SS, 14, 18, 28, 88, 188, 1888, 8888, 8818
BremenKZ, HJ, NS, SA, SS
HamburgKZ, HJ, NS, SA, SS
HessenKZ, HJ, NS, SA, S, SD
Mecklenburg-VorpommernKZ, HJ, NS, SA, SS
NiedersachsenKZ, HJ, NS, SA, SS
Nordrhein-WestfalenKZ, HJ, NS, SA, SS
Rheinland-PfalzKZ, HJ, NS, SA, SS, SD
HH in Kombination mit 18 oder 88
SaarlandKZ, HJ, NS, SA, SS
SachsenKZ, HJ, NS, SA, SS
Sachsen-AnhaltKZ, HJ, SA, SS, 88
Verboten im Saalekreis: SK-IN
Schleswig-HolsteinKZ, HJ, NS, SA, SS, IZ-AN (rückwärts für NAZI) und HEI-L
ThüringenKZ, HJ, NS, SA, SS
Verbotenen KFZ Kennzeichen in den einzelnen Bundesländern

Fazit

Wann immer man sich also für ein Wunschkennzeichen interessiert, sollte man sich im Vorfeld informieren, ob man damit nicht gegebenenfalls unbeabsichtigt gegen die jeweiligen Vorschriften verstößt. Das spart Zeit und Ärger.

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