Ein Verkehrsunfall ist immer eines: ein riesiger Schreck.
Trotz allem gibt es Maßnahmen, die unbedingt zu befolgen sind, unabhängig von der Schwere und der Art des Unfalls.
Dieser Artikel schaut sich die wichtigen Punkte einmal an und erklärt, worauf es ankommt.
Unfallstelle absichern – die erste Maßnahme
Bevor eine andere Tätigkeit ausgeübt wird, muss die Unfallstelle abgesichert werden.
Die Absicherung geht sogar vor der Ersthilfe, da sie vermeidet, dass weitere Personen zu Schaden kommen. Es gilt:
- Sicherheitsweste – bevor sich vom Auto entfernt wird, muss die Sicherheitsweste angezogen werden.
- Warndreieck – es muss ungefähr 100 Meter vor dem Unfall aufgestellt werden.
Diese Schritte sind notwendig, da ohne sie jedes weitere Vorgehen gefährlich wäre. Es ist keinem geholfen, wenn die Unfallstelle übersehen wird und ein weiteres Auto in sie hineinfährt.
Soforthilfe leisten
Nun steht die Sichtung der am Unfall beteiligten Personen an. Im besten Fall ist der Fahrer vom anderen Unfallfahrzeug längst auf den Beinen, dennoch sollte immer nachgeschaut werden.
Viele Menschen stehen nach einem Unfall unter Schock und spüren Verletzungen nicht. Nun gilt:
- Notarzt verständigen – bei schwerer verletzten Personen wird immer der Notarzt verständig, dann erst Erste Hilfe geleistet. Bei leichteren Verletzungen oder bei Unfällen ohne Verletzung genügt es, sofern kein Notarzt gefordert wird, die Polizei zu verständigen und ihr die Entscheidung zu überlassen.
- Erste Hilfe – sie kommt direkt nach der Notarztmeldung ins Spiel. Bei der Ersten Hilfe geht es nicht darum, alles richtig zu machen, es geht darum, ein Leben zu retten oder Menschen zu helfen. Viele Autofahrer sind unsicher und ziehen sich lieber zurück, da sie fürchten, einen Fehler zu machen oder gar den Verletzten weiter zu schädigen. Diese Angst ist verständlich, darf aber ignoriert werden.
Auch, wenn es sich nur um einen Blechschaden handelt und der Insasse des anderen Fahrzeugs oder der Radfahrer schon munter und wütend am Unfallort stehen, gilt die Sichtung aller Beteiligten.
Polizei und Unfallbericht
Grundsätzlich ist es nicht immer notwendig, die Polizei zu rufen. Allgemein gibt es Unfälle, wo sie zwingend gerufen werden muss:
- Verletzte – sobald Verletzte im Spiel sind, muss die Polizei samt Rettungskräfte gerufen werden. Dies gilt auch, wenn es sich nur um kleinere Schnittwunden oder Prellungen handelt.
- Verdacht auf Fahruntüchtigkeit – sobald vermutet wird, dass der Unfallverursacher unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, aber auch unter Medikamenteneinfluss steht, aufgrund der körperlichen Konstitution nicht fahrtüchtig ist, muss die Polizei gerufen werden.
- Großschäden – hat der Unfall deutliche Spuren hinterlassen, beispielsweise indem die Leitplanke massiv geschädigt wurde oder weil Autoteile auf der Straße liegen, ist die Polizei ebenfalls zu rufen.
In allen anderen Fällen ist dieser Vorgang nicht zwingend vorgeschrieben. Ratsam ist die Verständigung der Polizei immer, wenn:
- Unfallursache – ist sie nicht klar oder streitet der Verursacher ab, zu schnell oder über eine rote Ampel gefahren zu sein.
- Auf Wunsch – wenn nur einer der Beteiligten die Hinzuziehung der Polizei wünscht.
Wird die Polizei nicht verständigt, so werden unbedingt Fotos vom Unfallort aus allen Richtungen und möglichen Perspektiven gemacht. Dabei sollten die Schäden an beiden Fahrzeugen gut ersichtlich sein.
Wichtig ist, den Straßenverlauf mit auf den Bildern zu haben. Zudem gilt:
- Daten austauschen – die Unfallbeteiligten tauschen ihre Daten aus, möglichst direkt mit Versicherungsnachweis. Notfalls reicht jedoch das Kennzeichen.
- Unfallfotos machen – die Schäden an beiden Fahrzeugen werden noch einmal gezielt fotografiert, sodass sie notfalls der Versicherung übermittelt werden können.
Ein anderer Fall ist immer der kleinere Blechschaden an stehenden Fahrzeugen. Es geschieht schnell, dass der Spiegel abgefahren oder beim Rückwärtsfahren ein Fremdauto leicht angestoßen wird. Aber wie geht der Verursacher vor?
- Sicherung – handelt es sich um einen Parkplatz und das Beispiel mit dem Rückwärtsfahren, so sollte, wenn sicher möglich, in der Position gestanden und schnell ein Foto gemacht werden. Dann wird das Fahrzeug sicher abgestellt. Beim abgefahrenen Seitenspiegel an einem stehenden Fahrzeug wird ebenfalls geparkt.
- Vor Ort bleiben – für dreißig Minuten muss der Verursacher vor Ort bleiben. In dieser Zeit empfiehlt es sich, den Schaden zu protokollieren. Fotos reichen erneut, das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeugs muss sichtbar sein.
- Benachrichtigung – eine Nachricht mit Kontaktdaten wird an das geschädigte Auto geheftet. Zugleich sollte der Verursacher nun die Polizei verständigen und den Schaden angeben. Er selbst meldet ihn sogleich mitsamt aller Daten, die er hat, seiner Versicherung.
Versicherung und Unfallgutachten
Wichtig ist immer, dass der Verursacher seiner Versicherung den Unfall meldet. Dieses ist gesetzlich und vertraglich vorgeschrieben. Es ist aber auch erlaubt, die Unfallbeteiligung an einem fremdverschuldeten Unfall anzuzeigen.
Die meisten Versicherer bieten die Meldung online an, wo auch gleich Fotos und Unterlagen hochgeladen werden können. War der Halter nicht vor Ort, wurde die Polizei und dann die Versicherung informiert, so setzt sich die eigene Haftpflicht mit der des beteiligten Fahrzeugs auseinander.
Und wann sind Gutachten notwendig?
- Rechtsstreitigkeiten – Gutachten kommen bei herkömmlichen Verkehrsunfällen meist dann zum Einsatz, wenn wahlweise die Versicherung eines bestellt, oder aber, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.
- Sinn – das Gutachten stellt die genauen Schadensbilder fest und ermittelt die Schadenshöhe. Gleichfalls werden zudem Rest- und Wiederbeschaffungswert berechnet. Diese Punkte sind für den finanziellen Schadensausgleich wichtig.
Grundsätzlich darf natürlich jeder Unfallbeteiligte ein Unfallgutachten in Auftrag geben. Ohne eine Zusicherung der Versicherung oder ohne Rechtsbeistand trägt er jedoch die Kosten eigenständig, während im Zuge der Unfallabwicklung die Versicherung des Verursachers die Gutachterkosten als Schadenskosten tragen müsste.
Fazit – zuerst schützen, dann weitersehen
Die Absicherung der Unfallstelle und die Sichtung etwaiger Verletzter samt Verständigung des Rettungsdienstes sind immer die obersten Gebote.
Die meisten Unfallbeteiligten fühlen sich wohler, wenn die Polizei gerufen wird. Unbedingt notwendig ist dies nur bei Personenschäden und in weiteren Fällen, doch beruhigt das Wissen, dass die Polizei kommt, häufig die Nerven.
Der Unfall muss stets der eigenen Versicherung gemeldet werden, insbesondere, wenn der Unfall selbst verursacht wurde. Mittlerweile raten Experten und sogar die Polizei dazu, die Unfallstelle selbst zu fotografieren, um weitere Beweise zu haben.