Schon seit dem Jahr 2009 gilt per Gesetz die Pflicht, Pfand zu erheben, wenn Sie eine Autobatterie kaufen.
Doch auch heute noch, herrscht hierzu weitestgehend eine immense Unklarheit.
Was Sie Wichtiges zu diesem Thema wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.
Gesetz und Regelung des Batteriepfandes
Das bereits 2009 verabschiedete Gesetz (§ 10 – Batteriegesetz) zur Pfandpflicht auf Autobatterien, sollte unter anderem dafür sorgen, dass die Quote der Rückgaben erhöht und die illegale Entsorgung der umweltschädlichen Inhaltsstoffe einer Autobatterie, eingedämmt wird.
Geregelt sind sowohl die Rahmenbedingungen als auch die Höhe des Pfandes, doch viele Autofahrer haben zu diesem Thema kaum Kenntnisse.
Dabei ist das Vorgehen gleichermaßen sinnvoll, wie auch simpel. Wenn Sie eine neue Autobatterie erwerben und Ihre alte Batterie nicht zurückgeben, wird von Ihnen ein Pfandgeld in Höhe von 7,50 Euro verlangt.
Keine Rolle spielt es hierbei, ob Sie die Autobatterie online im Internet erworben haben oder vor Ort in z.B. einem Zubehörhandel.
Wann und wie viel Pfand Sie bezahlen
Pfand für eine Autobatterie wird immer dann fällig, wenn eine Autobatterie gekauft wird und nicht im gleichen Atemzug die alte Batterie zurückgegeben.
Somit zahlen immer Sie als Käufer einer Autobatterie, den anfallenden Pfand, insofern Sie Ihre gebrauchte nicht gleichzeitig abgeben.
Umtauschen können Sie die Starterbatterie natürlich nur in einem Handel vor Ort. Batterien, die Sie aus dem Internet bestellen, werden immer nur mit der Erhebung des Pfandpreises verkauft und Sie selbst müssen dann Ihre alte Autobatterie entsorgen.
Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Höhe des Pfands immer gleich hoch ist, also 7,50 Euro inkl. der Umsatzsteuer.
Des Weiteren dient der Pfand nicht dem Zwecke der Umsatzsteigerung, sondern ausschließlich der Sicherstellung, dass die giftigen Stoffe in der Autobatterie nicht in die Umwelt gelangen.
Das Autobatterie Pfand zurückbekommen
Im Gesetz verankert ist der Fakt, dass das Pfand nur von dem Vertreiber erstattet werden muss.
Sie können den Pfand für die alte Autobatterie also nur bei dem Händler erstattet bekommen, bei dem Sie die Batterie auch einst erworben haben.
Bewahren Sie daher stets die Quittung bzw. den Kassenbeleg auf. Oftmals gibt es aber gerade hier Probleme und die Realität stellt sich etwas anders dar.
Im Internet gekaufte Batterien führen beinahe immer zu der Zahlungspflicht von Pfand auf diese.
Hat die online gekaufte Autobatterie dann ihr Lebensende erreicht, müssen Sie diese zwar nicht an den Händler aus dem Netz zurücksenden, aber Sie müssen ein Dokument bei diesem einreichen, welches belegt, dass Sie die Batterie bei einem Fachbetrieb ordnungsgemäß entsorgt haben.
Erst dann erhalten Sie von dem Onlinehändler Ihren gezahlten Pfand als Rückerstattung.
Wo kann die Starterbatterie zurückgegeben werden?
Generell können Sie Ihre aussortierte Autobatterie bei jedem Händler zurückgeben, der auch Autobatterien verkauft.
Sie müssen aber wissen, dass der Verkäufer der neuen Batterie nur zur Rücknahme der Alten verpflichtet ist, wenn er diese ebenfalls in seinem Angebot führt.
Da jedoch die Vielzahl aller Autoteilehändler in der Rückgabe von alten Batterien sehr kulant sind, werden Sie in der Regel auch Ihre Batterie von Fremdfabrikaten dort los.
Unser Fazit
Für Sie als Verbraucher am einfachsten ist es immer, wenn Sie beim Kauf einer neuen Autobatterie Ihre ausgediente gleichzeitig abgeben, denn so entsteht für Sie kein Batteriepfand.
Möglich ist dies sowohl bei Händlern aus dem Internet als auch bei den hiesigen Verkäufern. Wie aber bereits oben erwähnt, müssen Sie dem Onlinehändler einen entsprechenden Nachweis über die fachgerechte Entsorgung der gebrauchten Batterie, übermitteln.